Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Bestimmungen / allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden als Auftraggeber und COX Coaching & Consulting, Mag. Michaela Sauerwein – im Folgenden wird nur die Bezeichnung COX verwendet – als Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von COX ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und / oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Bestimmungen zum Umfang des Beratungs-, Coaching- bzw. Trainingsauftrages
- Der Umfang eines konkreten Beratungs-, Coaching- bzw. Trainingsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Detaillierte Informationen zum Umfang sind gewöhnlich im übermittelten Angebot zu finden.
- COX ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch COX selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich COX zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungs-, Coaching- bzw. Trainingsdienstleistungen beauftragen, die auch COX anbietet.
3. Bestimmungen zur Aufklärungspflicht des Kunden / Vollständigkeitserklärung
- Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsumfanges förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Kunde wird COX auch über vorher durchgeführte und / oder laufende Beratungen, Coachings bzw. Trainings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
- Der Kunde sorgt dafür, dass COX auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von COX bekannt werden.
- Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von COX von diesem informiert werden.
4. Bestimmungen zur Sicherung der Unabhängigkeit
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit beauftragter Dritter und Mitarbeitender von COX zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
- Bestimmungen zur Berichterstattung / Berichtspflicht
- COX verpflichtet sich, dem Kunden auf Wunsch über die eigene Arbeit bzw. die Arbeit von Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls von beauftragten Dritten – dem Arbeitsfortschritt entsprechend – Bericht zu erstatten.
- Einen Schlussbericht, sofern vertraglich vereinbart, erhält der Kunde in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss dessen.
- COX ist bei der Erfüllung des Auftrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. COX ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
- Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums
- Die Urheberrechte an den von COX, ihren Mitarbeitenden und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insb. Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei COX. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von COX zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von COX – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
- Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt COX zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz.
- Bestimmungen zur Gewährleistung
- COX ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntgewordene Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an der erbrachten Leistung zu beheben. COX wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
- Bestimmungen zur Haftung / zum Schadenersatz
- COX haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von COX beigezogene Dritte zurückgehen.
- Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
- Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von COX zurückzuführen ist.
- Sofern COX ihre Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt COX diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde hat sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten zu halten.
- Trotz der hohen Ansprüche, die COX an die Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden und der zur Leistungserbringung engagierten Dritten stellt, kann für dargebrachte Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden. Es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift des gesamten oder von Teilen des Vertragshonorars aus diesem Grund ausgeschlossen.
- Bestimmungen zur Geheimhaltung / zum Datenschutz
- COX verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die COX über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
- Weiters verpflichtet sich COX, über den gesamten Inhalt der Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten vom Kunden und Mitarbeitenden des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
- COX ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. COX hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
- Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
- COX ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet COX Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
- Bestimmungen zum Honorar / Preis
- Nach Vollendung der vereinbarten Dienstleistung und / oder des vereinbarten Werkes erhält COX ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und COX. COX ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch COX fällig.
- COX wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
- Bei Beratungs- und Trainingsaufträgen ist die kleinste Verrechnungseinheit ein halber Beratertag (entspricht vier Stunden). Bei Coachingaufträgen ist die kleinste Verrechnungseinheit eine Einheit à 50 Minuten.
- Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
- Kosten für die Reisezeit entstehen dem Kunden nur, wenn dies zuvor zwischen dem Kunden und COX vertraglich festgelegt wurde. Sofern Kosten für die Reisezeit anfallen, sind diese ebenso gegen Rechnungslegung vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
- Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung und / oder des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch COX, so behält COX den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Dienstleistung und / oder das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist COX von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen und / oder Werke zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
- Bei längerfristigen Vertragsabschlüssen (über drei Monate) behält sich COX eine Honorar- bzw. Preisvalorisierung vor. Die im Angebot bzw. Vertrag festgelegten Honorar- bzw. Preissätze unterliegen einer jährlichen Valorisierung. Die Anpassung erfolgt immer zum 1. Januar eines jeden Jahres basierend auf dem von der STATISTIK AUSTRIA, Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) oder einem vergleichbaren Index. Steigt der Index gegenüber dem Vorjahr, wird das Honorar bzw. der Preis im gleichen Verhältnis angepasst. Der angepasste Satz gilt ab dem Stichtag automatisch, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung bedarf. Sollte der Index gegenüber dem Vorjahr sinken, bleiben die Honorar- bzw. Preissätze unverändert. Der Kunde wird spätestens vier Wochen vor dem Stichtag schriftlich über die angepassten Sätze informiert. Sollte der Kunde mit der Valorisierung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
- Bestimmungen zur elektronischen Rechnungslegung
- COX ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch COX ausdrücklich einverstanden.
- Bestimmungen zur Vertragsdauer
- Ein Vertrag zwischen einem Kunden und COX endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes / der Beratungs-, Coaching- bzw. Trainingsleistung und der entsprechenden Rechnungslegung.
- Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von COX weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von COX eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
- Bestimmungen zu den Stornierungsbedingungen
- Eine Stornierung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
- Bei Stornierungen von Trainings, Workshops usw., die 14 Tage oder mehr vor einem vereinbarten Termin erfolgen, erhält der Kunde die Möglichkeit, den Termin zu ändern. COX verrechnet diesfalls keine Stornierungskosten.
- Bei Stornierungen von vereinbarten Trainings- oder Workshopterminen innerhalb von 13 Tagen vor den jeweiligen Terminen werden dem Kunden die diese Termine betreffenden Berater- oder Trainertage zuzüglich bereits angefallener Reisekosten verrechnet.
- Bei Stornierungen von Coaching-Sitzungen, die 48 Stunden oder mehr vor den Sitzungsterminen erfolgen, erhält der Kunde die Möglichkeit, den Termin zu ändern.
- Wird eine vereinbarte Coaching-Sitzung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird dem Kunden ein Ausfallshonorar in der Höhe des vereinbarten Coachings in Rechnung gestellt.
- Sonstige Bestimmungen
- Angebote von COX sind grundsätzlich für zehn Tage gültig. Sollte eine andere Angebotsgültigkeitsdauer vereinbart worden sein, ist diese im Angebot vermerkt.
- Das Zahlungsziel zum Begleichen von Rechnungen für Kunden beträgt grundsätzlich zehn Tage. Sollte ein anderes Zahlungsziel vereinbart worden sein, ist dieses direkt auf der Rechnung vermerkt.
- COX ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenlogo des Kunden in Referenzlisten anzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zu veröffentlichen. Sollte der Kunde dem widersprechen wollen, bedarf es einer schriftlichen oder elektronischen Mitteilung samt einer adäquaten Willenserklärung des Kunden gegenüber COX.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von COX im Rahmen der gültigen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert werden und er elektronisch oder per Post über weitere Informationen seitens COX informiert wird. Der Kunde erklärt zudem, dass Fotos, die während Projekten, Schulungen, Workshops etc. gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen. Der Kunde kann diese Zustimmungen jederzeit schriftlich oder elektronisch widerrufen.
- Ergänzende Bestimmungen bei Trainingseinzelbuchungen
- Eine Trainingseinzelbuchung liegt vor, wenn sich der Kunde für ein Trainingsprodukt von COX über die Website von COX anmeldet und daraufhin ein Vertrag zwischen dem Kunden und COX über die Teilnahme an einem von COX durchgeführten Training zustande kommt.
- Sollte ein Training aus wichtigen Gründen oder bei einer zu geringen Teilnehmendenzahl (die Mindestanzahl zur Durchführung des Trainings beträgt sechs Personen) von COX verschoben oder abgesagt werden, wird der Kunde spätestens eine Woche vor Trainingsbeginn kontaktiert. In diesem Fall ist COX nur zur Erstattung einer bereits gezahlten Trainingspauschale verpflichtet. Anderweitig entstandene Kosten werden von COX nicht übernommen.
- Im Falle einer zwingenden Verhinderung der trainierenden Person(en) hat COX das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als trainierende Person(en) zu bestimmen.
- Kann der Kunde nach Ablauf der unter Abschnitt 13 angeführten Stornierungsfristen dennoch nicht am gebuchten Training teilnehmen, kann dieser eine geeignete Person als Ersatz schicken. Dies erfordert eine vorherige schriftliche oder elektronische Mitteilung an COX. Ansonsten treten die in Abschnitt 13 angeführten Stornierungsbedingungen in Kraft.
- Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein Hotel zu buchen. Sollte dies seitens des Kunden beabsichtigt sein, ist dieser selbst dafür verantwortlich, ein Hotelzimmer zu buchen und dieses zu bezahlen. Der für die Übernachtung fällige Betrag ist nicht in der Trainingspauschale berücksichtigt.
16. Schlussbestimmungen
- Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag / in Verträgen gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend schriftlich oder elektronisch bekannt zu geben.
- Änderungen vom Vertrag / von Verträgen zwischen dem Kunden und COX sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einem Vertrag / Verträgen zwischen den Vertragsparteien ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist 5020 Salzburg. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg zuständig.